Vertreter von Heilberufen wie Ärzte, Zahnärzte, Pflegedienste oder Apotheken bewegen sich im Spannungsfeld zwischen freiberuflicher und unternehmerischer Tätigkeit, unterliegen einer speziellen gesetzlichen Aufsicht, sind durch das Standesrecht reglementiert und kennen Besonderheiten im Abrechnungswesen.
Mit all diesen Besonderheiten ist unsere Steuerkanzlei bestens vertraut. Durch die Spezialisierung auf die Steuerberatung für Heilberufe und ständige Aus- und Weiterbildung können wir Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Apotheker und die Leiter von Pflegeeinrichtungen optimal beraten und betreuen.
Unter Rücksicht auf Ihre persönlichen Prioritäten und die häufigen Änderungen der Gesetze im Gesundheitswesen unterstützen wir Sie bei betrieblichen Aspekten, planen Ihre Praxisgründung und Praxisübernahmen.